Impressum & Datenschutz - Taste Kitchen

Taste different. Taste delicious.

Impressum & Datenschutz

tkc³ taste kitchen concepts GmbH & Co. KG
Rheiner Landstr. 1a
49205 Hasbergen
Deutschland

Vertreten durch: Lars Brauer

Telefon: +49 5405 616 99 33
E-Mail: info@tastekitchen.de

Registereintrag: HRA 203407
Aufsichtsbehörde: Stadt Osnabrück

Umsatzsteuer-ID: DE286141114
Steuernummer: 66/204/54902
Finanzamt: Osnabrück Stadt

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Haftung für Inhalte

Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Website oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

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Urheberrecht

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DatenschutzDie von Ihnen übermittelten Daten werden von uns vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

AGBHiermit bestelle ich verbindlich die aufgeführten Artikel und Leistungen gemäß der AGB des Auftragnehmers.

unsere allgemeine Geschäftsbedingungen AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der tkc³ taste kitchen concepts GmbH & Co. KG
Stand November 2013


§ 1 Geltungsbereich
1. Für alle unsere Lieferungen und Leistungen geltend ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn wir nicht oder nicht nochmals ausdrücklich auf die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug genommen haben.
3. Der Einbeziehung anderer als unserer vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Sie werden in keinem Fall Vertragsinhalt. Dies gilt selbst bei Kenntnis oder wenn wir der Geltung nicht nochmals ausdrücklich widersprochen haben, es sei denn, der Geltung haben wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1. Angebote sind stets freibleibend. Wir weisen darauf hin, dass wir mit Lebensmitteln arbeiten. Änderungen in der Gestaltung sowie in der Zusammensetzung unserer Angebote und Gerichte bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Soll die zu liefernde Ware nach Vorstellung des Kunden nicht ausschließlich für die gewöhnliche Verwendung geeignet sein oder geht der Kunde von einer bestimmten Verwendungseignung der Ware oder von einer bestimmten Beschaffenheit aus oder plant der Kunde den Einsatz der Ware für einen ungewöhnlichen Zweck, unter ungewöhnlichen Bedingungen oder unter besonderen Gefahren für Leib, Leben, Gesundheit oder für die Umwelt, ist er verpflichtet, uns vor Abschluss des Vertrages auf die entsprechenden Erwartungen bzw. Umstände schriftlich hinzuweisen.
2. Der Vertrag kommt zustande durch beidseitige Unterzeichnung unseres Angebotes, unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder bei Fehlen einer solchen durch die Ausführung des Auftrages. Unsere Auftragsbestätigung bzw. das unterzeichnete Angebot ist maßgeblich für den gesamten Inhalt des Vertrages. Dies gilt, vorbehaltlich kurzfristig und schriftlich vorgebrachter Einwendungen des Kunden auch, wenn sie von Erklärungen des Kunden abweicht. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde nicht.
3. Ist eine Bestellung des Kunden als Angebot gem. § 145 BGB zu qualifizieren, können wir dieses innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Bestellung annehmen. Weicht die Bestellung von unseren Vorschlägen oder unserem Angebot ab, wird der Kunde die Bestellung schriftlich abfassen und die Abweichungen kenntlich machen.

4. Bestellen Kunden unsere Leistungen und wiederholen sie diese Bestellung zu einem späteren Zeitpunkt (etwa bei telefonischem oder per E-Mail versandten Bestellungen) so sind sie verpflichtet, auf ihren Erstkontakt ausdrücklich hinzuweisen. Anderenfalls werden wir jede Bestellung separat behandeln und bei einer eventuellen Stornierung auch als selbständigen Auftrag abwickeln.

§ 3 Stornierungen
Im Falle der Stornierung einer Veranstaltung durch den Kunden sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Wir lassen uns jedoch dasjenige anrechnen lassen, was wir infolge der Stornierung an Aufwendungen erspart haben oder durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erworben oder zu erwerben böswillig unterlassen haben. Entsprechendes gilt, falls sich die vereinbarte Personenzahl nachträglich reduziert. Wir erstellen für den Kunden eine Abrechnung unter Angabe der anzurechnenden Positionen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die Preise gelten in Euro. Soweit sie nicht gesondert ausgewiesen ist, enthalten die von uns angegebenen Preise die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
2. Unsere Rechnungen sind unverzüglich nach Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
3. Bei allen Bestellungen, Reservierungen oder Veranstaltungsbuchungen sind wir berechtigt, 35 % des Bruttoauftragswertes bei Vertragsschluss und weitere 35 % des Bruttoauftragswertes bis zum 10. Werktag vor unserer Leistungserbringung als Vorauszahlung zu verlangen. Die Vorauszahlungen sind in bar oder durch Überweisung auf unser Konto zu leisten. Kommt der Kunde mit dem Ausgleich von Vorauszahlungen in Verzug, sind wir berechtigt, alle, insbesondere vorbereitende Leistungen bis zur Zahlung zurückzuhalten oder einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Neukunden oder falls der Kunde sich mit dem Ausgleich anderer Forderungen im Verzug befindet, behalten wir uns vor, die volle vereinbarte Vergütung als Vorauszahlung zu verlangen.

§ 5 Aufrechnung- und Zurückbehaltungsrecht
1. Der Kunde hat nur dann ein Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegensprüche rechtskräftig festgestellt, durch uns nicht bestritten oder durch uns anerkannt wurden.
2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
3. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ans von uns leih-, miet- oder in sonstiger Weise zur Verfügung gestellten Gegenständen ist der Kunde nicht berechtigt.


§ 6 Lieferzeit
1. Die Lieferzeit und verbindliche Liefertermine ergeben sich aus der vertraglichen Vereinbarung. Die Einhaltung der Lieferzeit und der Liefertermine setzt voraus, dass der Kunde seinen Obliegenheiten ordnungsgemäß nachkommt, insbesondere fällige Anzahlungen pünktlich leistet und erforderliche Informationen rechtzeitig mitteilt. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen, es sei denn, die Verzögerung ist durch uns zu vertreten.
2. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
3. Liegen die Voraussetzungen des Absatzes 2 vor, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Moment auf den Kunden über, in dem dieser in Verzug der Annahmegeraten ist.
4. Die Einhaltung der Lieferzeit steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtbelieferung nicht durch uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Wir werden den Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informieren. Eine bereits erbrachte Gegenleistung wird erstattet.
5. Liefertermine und Fristen verlängern sich angemessen, wenn wir durch höhere Gewalt, aufgrund von Arbeitskämpfen oder sonstiger nicht durch uns zu vertretender Umstände an der rechtzeitigen Erbringung unserer Leistung gehindert sind. Dies gilt auch wenn entsprechende Umstände bei unseren Vorlieferanten eintreten. Für hieraus entstehende Schäden haften wir aus keinem Rechtsgrund. Der Kunde ist unter den Voraussetzungen des § 313 Abs. 3 BGB zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadenersatzansprüche stehen ihm in diesem Fall nicht zu.
6. Rechte und Ansprüche wegen Verzuges stehen dem Kunden uns gegenüber nur zu, wenn wir den Verzug zu vertreten haben.
7. Wir kommen mit unseren Leistungen nur in Verzug, wenn uns nach dem Eintritt der Fälligkeit eine angemessene Nachfrist zur Nachlieferung oder Nacherfüllung gesetzt wurde und wir diese Frist schuldhaft haben verstreichen lassen.
8. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Vertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges der Kunde berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
8. Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir jederzeit berechtigt, es sei denn, die teilweise Erfüllung des Vertrages hat für den Kunden kein Interesse.
9. Entsteht dem Kunden durch eine durch uns zu vertretende Verzögerung der Lieferung ein Schaden, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Haben wir danach Schadenersatz zu leisten, ist dieser auf 5 % des Nettobestellwertes beschränkt, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder macht unsere Leistung für den Kunden wertlos. In diesen Fällen ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz auf die beim Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schäden beschränkt, es sei denn, wir sind rechtzeitig schriftlich auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Verzugsschadens hingewiesen worden. In diesem Fall ist unsere Schadenersatzverpflichtung auf den Auftragswert beschränkt.

§ 7 Annahmepflicht des Kunden
Bei der Bereitstellung von Speisen und Getränken kommt regelmäßig nur eine unverzügliche Annahme unserer Lieferungen und/oder Leistungen in Frage. Unsere Kunden sind daher verpflichtet, die von uns zeit- und qualitätsgerecht bereitgestellten Waren und Dienstleistungen anzunehmen. Ist dies nicht oder nicht rechtzeitig möglich oder verweigert der Kunde aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben oder ohne Angabe von Gründen die Annahme, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs unserer Lieferung oder Leistung zum Zeitpunkt der Bereitstellung der Waren und Dienstleistungen auf ihn über. In diesem Fall werden wir von unseren jeweiligen Leistungspflichten frei.

§ 8 Beschaffenheit der Ware
1. Weichen die Angaben in unserem Angebot bzw. in unserer Auftragsbestätigung von unseren weiteren Produktbeschreibungen, unserer Werbung, unseren Mustern oder unseren Präsentationen ab, so sind allein die Angaben und Beschreibungen in unserem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung verbindlich.
2. Bei den von uns verarbeiteten Lebens- und Genussmitteln sind Schwankungen in Größe, Aussehen, Gewicht, Konsistenz, Geschmack, Geruch oder sonstiger Beschaffenheit unvermeidlich. Ein Sachmangel der Ware liegt nur vor, wenn sie spürbar von der vereinbarten Ausführung, Menge, Beschaffenheit, Verwendungseignung oder, wenn nichts anderes vereinbart ist, von der in Osnabrück üblichen Beschaffenheit und Verwendungseignung abweicht.
3. Änderungen unserer Produkte und Dienstleistungen, die durch uns nicht zu beeinflussende äußere Faktoren (technische Gegebenheiten beim Kunden, nicht ordnungsgemäße Aufbewahrung und Kühlung durch den Kunden, etc.) hervorgerufen werde, berechtigten den Kunden nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen uns.

§ 9 Eigentumsvorbehalt
Die an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller uns gegen den Kunden zustehenden Ansprüche unser Eigentum.

§ 10 Haftung wegen Mängeln der Leistung
1. Ansprüche wegen Mängeln unserer Leistung stehen dem Kunden gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu.
2. Mängelansprüche eines Unternehmers verjähren ein Jahr nach Lieferung der Ware. Auf Schadensersatz gerichtete Mängelansprüche eines Unternehmers verjähren ein Jahr ab Lieferung, es sei denn, dass der Schaden auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruht, dass der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit liegt oder dass wir den Mangel arglistig verschwiegen haben.
3. Eine Haftung für Schäden durch ungeeignete oder unsachgemäße Behandlung oder Lagerung der Ware durch den Kunden ist uns gegenüber ausgeschlossen.
4. Im unternehmerischen Geschäftsverkehr ist der Kunde verpflichtet, Mängel unverzüglich zu rügen.
5. Mängel an Teilen unserer Leistung berechtigten den Kunden nur dann zum Rücktritt vom Vertrag insgesamt, wenn der verbleibende Teil unserer Leistungen für ihn kein Interesse mehr hat.

§ 11 Schadensersatzansprüche
1. Schadensersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verletzung einer Vertragspflicht, aus Verschulden anlässlich der Vertragsverhandlungen und aus außervertraglicher Haftung, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruht oder nicht durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung oder nicht durch einen von uns arglistig verschwiegenen Mangel verursacht ist oder nicht in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit liegt. Bei Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung haften wir nicht für bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Schäden. Eine Haftung gemäß dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
2. Soweit wir nicht wegen Vorsatz haften oder der Anspruch des Käufers nicht bereits verjährt ist, ist der Käufer, wenn er Unternehmer ist, bei Klagen auf Schadensersatz verpflichtet, diese innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten nach Ablehnung des Anspruches durch uns zu erheben.

§ 12 Haftungsausschluss für Leistungen Dritter
1. Soweit wir Leistungen Dritter vermitteln (Leiharbeitsfirmen, Künstler, etc.) oder auf Veranlassung des Kunden solche beschaffen, handeln wir im Namen und für Rechnung des Kunden. Wir bemühen uns um eine sorgfältige Auswahl dieser Dritten. Wir sind aber nicht verpflichtet, deren Lieferungen oder Leistungen im Interesse unserer Kunden zu prüfen oder auf tatsächliche oder rechtliche Mängel der Leistung dieser Dritten hinzuweisen.
2. Ansprüche des Kunden aus einer mangelhaften Leistung der Dritten gegen uns, sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.


§ 13 Rücktrittsrecht
1. Wir sind unsererseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretenden Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
der Vertragsschluss auf irreführenden oder falschen Angaben des Kunden über seine Person, die Veranstaltungsteilnehmer oder den Zweck der Veranstaltung erfolgte,
eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume oder Flächen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung erfolgte,
notwendige Erklärungen Dritter oder behördliche Gestattungen oder Erlaubnisse nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorliegen,
wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder unser Ansehen in der Öffentlichkeit gefährden kann.
2. Sobald wir Kenntnis vom Vorliegen der Voraussetzungen für die Ausübung eines Rücktrittrechtes haben, werden wir den Kunden unverzüglich darüber in Kenntnis setzen und ggf. den Rücktritt erklären.
3. Bei berechtigtem Rücktritt vom Vertrag unsererseits entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

§ 14 Besondere Pflichten des Kunden bei Benutzung unserer Räumlichkeiten
1. Der Kunde hat die von uns zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Gegenstände pfleglich und unter Berücksichtigung der erforderlichen Sorgfalt zu behandeln. Der Verzehr von vom Kunden mitgebrachter Speisen und Getränke ist in unserem Hause nicht gestattet.
2. Die Benutzung eigener technischer oder mechanischer Einrichtungen oder sonstiger Veranstaltungsmittel des Kunden bedarf unserer Zustimmung. Für deren Benutzung ist allein der Kunde verantwortlich. Er hat die Teilnehmer der Veranstaltung vor jedweder Gefährdung zu schützen und für einen ordnungsgemäßen Gebrauch solcher Einrichtung zu sorgen. Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter diesbezüglich voll umfänglich auf erstes Anfordern frei.
3. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den gesetzlichen und ordnungsbehördlichen Anforderungen zu entsprechen. Wir sind berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigung unseres Gebäudes oder Inventars sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit uns abzustimmen. Wir können dem Kunden die Einbringung von Dekoration oder Veranstaltungsmitteln gleich welcher Art untersagen, wenn diese unserer sachgerechten Einschätzung nach nicht mit den gesetzlichen und/oder behördlichen Bestimmungen für die Nutzung unserer Räumlichkeiten übereinstimmen oder wenn diese vertraglichen Regelungen mit unseren Vermietern oder Verpächtern widersprechen. Der Kunde kann wegen dieser Untersagung keine Rechte geltend machen.
4. Die mitgebrachten Ausstellungs-, Dekorations- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, können wir die Entfernung und Lagerung auf Kosten des Kunden vornehmen.

5. Soweit nicht schriftlich Abweichendes vereinbart wurde, ist allein der Kunde verpflichtet, zwingende Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte zu achten und erforderlichenfalls rechtzeitig, spätestens jedoch zehn Werktage vor einer Veranstaltung, alle notwendigen Erklärungen Dritter (insbesondere der GEMA – Gesellschaft für musikalische und mechanische Vervielfältigungsrechte) und/oder alle erforderlichen behördlichen Erlaubnisse, Gestattungen, Konzessionen oder sonstigen Genehmigungen einzuholen und uns unaufgefordert vorzulegen.
6. Liegen notwendige Erklärungen Dritter oder behördliche Gestattungen oder Erlaubnisse im Sinne der vorstehenden Ziffer nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vor, sind wir berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Die Verpflichtung des Kunden, die vereinbarte Vergütung, ggf. unter Abzug der ersparten Aufwendungen zu zahlen, bleibt davon unberührt.
7. Werden wir wegen Fehlens der notwendigen Erklärungen Dritter oder behördlicher Gestattungen oder Erlaubnisse von Dritten oder staatlichen Stellen in Anspruch genommen, so stellt uns der Dritte von jeglicher Haftung aus dieser Inanspruchnahme auf erstes Anfordern vollumfänglich frei.
8. Bei Veranstaltungen darf grundsätzlich bis 01.00 Uhr Musik gespielt werden, danach darf die Raumlautstärke nicht überschritten werden. Die Veranstaltung selbst ist um 03.00 Uhr zu beenden.
9. Im Falle der schuldhaften Verletzung der vorgenannten Pflichten ist der Kunde verpflichtet, uns einen aus der Verletzung resultierenden Schaden zu ersetzen.

§ 15 Haftung des Kunden
1. Der Kunde haftet für jedwede Beschädigung oder unsachgemäße Behandlung unseres Eigentums oder der von uns zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten gleich ob diese Beschädigung oder Behandlung durch ihn selbst oder durch die Veranstaltungsteilnehmer schuldhaft anlässlich der von ihm ausgerichteten Veranstaltung zu verantworten ist.
2. Der Kunde haftet ferner für jedweden aus der Veranstaltung heraus Dritten entstehenden Schaden in den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, soweit wir diese nicht zu vertreten haben. Er stellt uns bereits jetzt von allen Ansprüchen auf erstes Anfordern frei, die Dritte wegen solcher Schäden gegen uns geltend machen können.

§ 16 Datenverarbeitung und Datenschutz
Sämtliche von Kunden erhobenen persönlichen Daten werden streng vertraulich behandelt. Die für die Vertragsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im erforderlichen Rahmen der Ausführung der Bestellung ggf. an verbundene Unternehmen und Zusteller weitergegeben bzw. an Banken zur Abrechnung.


§ 17 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Ist der Käufer Unternehmer, so ist Erfüllungsort für die Lieferung und für die Zahlung der Sitz unserer Gesellschaft.
2. Gerichtsstand ist im Geschäftsverkehr mit Unternehmern der Sitz unserer Gesellschaft. Wir sind auch berechtigt, den Kunden an dessen Gerichtsstand zu verklagen.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.